Wer kann aufgenommen werden ?
Für die Aufnahme in das Abendgymnasium gelten folgende Bedingungen :
- Das Mindestalter beim Beginn mit der Einführungsphase beträgt 19 Jahre. Eine Höchstaltersgrenze gibt es nicht.
- Vor dem Eintritt müssen Sie einen Realschulabschluss (mittlerer Schulabschluss) erworben haben oder einen Abschluss, der diesem gleichgestellt ist.
- Sie müssen eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung oder eine insgesamt mindestens zweijährige Berufstätigkeit nachweisen können. Als Berufstätigkeit gilt auch die Führung eines Familienhaushalts. Wehr- und Zivildienst sowie soziales Jahr bzw. Bundesfreiwilligendienst werden auf die Zeit der Berufstätigkeit voll angerechnet. Anerkannte Arbeitslosigkeit kann zum Teil angerechnet werden.
- Auch Geflüchtete können bei uns aufgenommen werden, sofern Sie einen mittleren Schulabschluss und Berufserfahrung nachweisen können. Annerkennung von Dokumenten übernimmt das Ministerium für Schule- und Berufsbildung in Kiel. Sollten keine Originaldokumente vorliegen, kann eine Anerkennung der Abschlüsse ebenfalls durch das Ministerium festgestellt werden.
- Gerne beraten wir Sie auch zu allen weiteren Fragen.